Corona-Update

Liebe Vereinsmitglieder,

an dieser Stelle möchten wir uns zuerst herzlich bei Ihnen bedanken. Für Ihre Geduld und Ihren alltäglichen Umgang mit der für uns alle nicht immer leichten Corona-Situation. Ein jeder von uns war und ist in unterschiedlichen Facetten von dieser Krise betroffen, sei es beruflich (z.B. Kurzarbeit) oder privat (z.B. Kinderbetreuung wegen geschlossenen Schulen u. Kitas). Gleichzeitig konnten und können sportliche Angebote aufgrund des LockDowns nicht wahrgenommen nehmen, was die Situation häufig weiter verschärft. Auch der TTC Trierweiler mit seinem Sportangebot ist hiervon betroffen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, dass Sie dem Verein, auch wenn derzeit (noch) kein Tischtennis und Kinderturnen möglich ist, die Treue gehalten haben.

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie unser aktueller Planungsstand im Bezug auf unser Vereinsangebot geben, nachdem am 25.05.2020 die sogenannte „Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO)“, die einen Sportbetrieb unter strengen Auflagen in den Hallen wieder zulässt, sofern der Träger (in unserem Falle die Verbandsgemeinde Trier-Land) dies zulässt. Unter Teil 5 Sport §11 sagt

(1) Das gemeinsame Training im Breiten- und Freizeitsport und im nicht von Absatz 2
erfassten Leistungssport ist zulässig. Zu diesem Zweck ist bei Zustimmung des Eigentümers die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen, mit Ausnahme der nach § 5 Nr. 4 geschlossenen Einrichtungen, unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig.

Bei der sportlichen Betätigung nach Absatz 1 ist zur Reduktion des
Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend zu beachten, dass

  1. Trainingseinheiten nur ohne Zuschauer stattfinden dürfen;
  2. während der gesamten Trainingszeit das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 Satz 3
    eingehalten wird; dies gilt nicht für diejenigen Personen, die nicht von der
    Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 erfasst sind; ein Training von Spiel- und
    Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder wahrscheinlich
    ist, ist untersagt;
  3. Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf
    Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten;
  4. bei der Nutzung von Schwimm- und Spaßbädern im Freien sowie bei sportlicher
    Betätigung in geschlossenen Räumen, insbesondere in Tanzschulen, Fitnessstudios
    und ähnlichen Einrichtungen die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 und die
    Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 7 Satz 2 gelten; sofern wegen der Art der
    sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist ein
    Mindestabstand zwischen Personen von 3,0 Metern einzuhalten.

Die Hygienevorschriften wurden vom Land für die Innenbereiche (von Sporthallen) nochmals im Dokument  „Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich“ konkretisiert.

Auch der Deutsche Tischtennisbund hat sich intensiv mit der Corona Thematik auseinandergesetzt und ein eigenes, speziell auf den Tischtennissport ausgerichtetes Schutz- und Handlungskonzept publiziert, welches am 26.05.2020 publiziert und hier eingesehen werden kann. 

Wir haben als Verein alle vorgenannten Dokumente gesichtet und ein Konzept für uns entwickelt. Dieses sieht in seinen Kernpunkten, neben den Anforderungen an die Hygiene vor, dass

  • pro Stunde 8 Spieler(innen) trainieren dürfen,
  • zwischen den Einheiten Tische und Bälle gereinigt werden
  • pro Tisch nur mit einem Ball gespielt wird
  • die dafür benötigten Platten und Spielbereiche durch Umrandungen von einander getrennt werden
  • Kinder von max. einer elterlichen Begleitperson begleitet werden dürfen
  • es einen getrennten Ein- und Ausgang in der Halle geben wird
  • es neben dem Spielbereich einen „Einbahn“-Fußweg geben wird
  • die Abstandsregelungen auch auf den Bänken eingehalten werden
  • sämtliche Spieler(innen) und Begleitpersonen in der Halle mit Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeit dokumentiert werden
  • Spiel- und Trainingsformen die Mindestabstände garantieren
  • mit folgenden Aushängen in der Halle auf die Anforderungen hingewiesen wird:

Wir sehen uns damit für die „neue Normalität“ und den damit verbundenen Neustart unseres Tischtennissports, zumindest was das Training angeht, gut gerüstet.

Aktuell fehlt uns noch die finale Freigabe durch die Verbandsgemeinde Trier-Land als Träger der Schulturnhalle in Trierweiler. Sobald diese vorliegt werden wir Sie auf diesem Wege und per E-Mail erneut informieren.

An alle unsere Mitglieder im Bereich des Kinderturnens müssen wir an dieser Stelle jedoch weiterhin an Ihre Geduld appellieren. Aufgrund des Alters der Kinder ist es aus unserer Sicht nicht möglich, ein tragfähiges Konzept zu erstellen, welches die Abstandsregelungen und damit den Gesundheitsschutz aller Teilnehmer garantiert. Wir werden Ihnen in Kürze an dieser Stelle weitere Informationen zu unserer Abteilung Kinderturnen geben.

Bleiben Sie gesund!

Sportliche Grüße
Ihr Vorstand des TTC Trierweiler 1977 e.V.