Archiv des Autors: Alexander Hoffmann

Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Aufgrund gestiegener Verbandsbeiträge, erhöhter Meldegebühren, Verbesserung der Trainingsqualität (ggf. 2. Übungsleiter) und zur Aufrechterhaltung der Förderfähigkeit (der Verband fordert Mindestbeiträge) wurde durch die anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung am 21.02.2024 die folgende Anpassungen der Mitgliedsbeiträge beschlossen:


Erwachsene aktiv: 8 Euro (bislang 5 Euro)
Erwachsene inaktiv: 2 Euro (bislang 1 Euro)
Schüler/Jugendliche: 5 Euro (bislang 3 Euro)
Familienbeitrag: 10 Euro (bislang 6 Euro)

Die Einzüge auf Basis der neuen Beiträge sind gestern erfolgt. Für eventuelle Rückfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

Saisonfinale

Am kommenden Freitag, 14.04.23 geht es im finalen Spiel der ersten Herrenmannschaft als Tabellenletzter im Spiel gegen den Tabellenführer aus Zewen um das sportliche Überleben in der Kreisoberliga. Es wird mindestens ein Unentschieden benötigt, um sich noch eine Chance auf den Klassenverbleib zu sichern.

Am darauffolgenden Montag, dem 17.04.23 spielt die zweite Herrenmannschaft zu Hause gegen Morscheid um den Aufstieg in die zweite Kreisklasse. Ein hoher Sieg vorausgesetzt, ist dem TTC als Tabellenführer der Aufstieg nicht mehr zu nehmen.

Trainingsstart am 22.08.2022

Am 22.08.22 startete das Tischtennistraining als Vorbereitung auf die neue Saison.
Herzliche Einladung an alle Kinder und Erwachsenen für die kommenden Trainingstage.

Hier ein paar Bilder von der regen Trainingsbeteiligung am 12.09.

Aktualisierung Corona-Regelungen

Bitte beachtet die folgende Information der VG Trier-Land in Bezug auf die Hallennutzung der Turnhalle Trierweiler:

Geimpfte oder genesene volljährige Personen sowie maximal 25 nicht geimpfte, genesene Minderjährige sowie Personen, die sich nachweislich mit Attest aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. 

Es gilt im Innenbereich für alle die 2 G-Plus-Regel, d. h. nur Geimpfte & Genesene  mit negativem Test  dürfen an der Sportausübung teilnehmen.  Dies bedeutet, die Teilnehmer müssen einen tagesaktuellen Testnachweis einer Teststelle vorweisen können bzw. – wenn der verantwortliche Verein dies anbietet –  einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchführen. 

Ausnahmen von der 2G-Plus Regel gelten für folgende Personen:

-Menschen mit Booster-Impfung (Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung)

Für Minderjährige gelten folgende Ausnahmen

Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten nach wie vor als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis 

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen –trotz der 2G+-Regelung- keinen zusätzlichen negativen Testnachweis 

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen   aktuellen Testnachweis vorweisen können. 

Trier, 06.12.2021
VGV Trier-Land

Corona Update – Bitte um Beachtung

Seit heute ist die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie bringt einige Änderungen für den Sport mit sich. Der RTTVR hat sich heute wie folgt geäußert:

Für die Vereine heißt das, dass ab dem 24. November im Innenbereich für Erwachsene grundsätzlich die „2G-Regelung“ gilt und diese Regelung auch maßgeblich den Spielbetrieb beeinflussen wird. Es sind also nur noch erwachsene Personen zugelassen, die entweder vollständig geimpft sind oder als genesen gelten.

Da der Landesregierung die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben sehr wichtig ist, wird es für diese Personengruppe Ausnahmen geben. So werden Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres generell von der „2G-Regelung“ ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 Jahre und 3 Monate bis 17 Jahren gilt die „3G“-Regel, so der Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz Clemens Hoch. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest (sofern der Betreiber einer Einrichtung diese Möglichkeit anbietet)sein oder ein Test einer offiziellen Teststation. Das bedeutet, dass es künftig nicht mehr ausreicht, nachzuweisen, dass das Kind/Jugendlicher Schüler*in ist – ein zusätzlicher Test ist hier unabdingbar. Die neue Regelung ist kein Grund dafür, Spiele abzusetzen. Wir halten uns hier nur an die vom Land festgelegten Regelungen. Außerdem gilt die Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann. Die Maske kann natürlich beim Training/Spiel am Tisch entfallen.

https://www.rttvr.de/news/neue-corona-regeln-ab-mittwoch-24-november-2021/

Zusätzlich hat sich die Verbandsgemeinde Trier-Land als Träger der Turnhalle Trierweiler wie folgt geäußert:

Hinweis an die Nutzer der Schulturnhallen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land

Aufgrund den Vorgaben der aktuellen 28. Corona-Bekämpfungsverordnung ist ab sofort der Zutritt und die Sportausübung nur noch für folgenden Personenkreis möglich:

Geimpfte oder genesene volljährige Personen und Kinder bis einschl. 12 Jahre und 3 Monate sowie Personen, die sich nachweislich mit Attest aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

und

Minderjährige ab 12 Jahren und 4 Monaten bis einschließlich 17 Jahre, die weder geimpft noch genesen sind, jedoch einen tagesaktuellen Testnachweis einer Teststelle vorweisen können bzw. – wenn der verantwortliche Verein dies anbietet –  ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird. 

Wir bitten um alle Mitglieder des TTC Trierweiler, aber auch alle Gastmannschaften um Beachtung der Regelungen. Der Impf- bzw. der Genesenenstatus wird beim Betreten der Turnhalle kontrolliert werden. Kinder in der Altersgruppe ab 12 Jahren und 4 Monate werden gebeten, entweder einen Selbsttest mitzubringen und diesen vor Betreten der Halle im Beisein eines Vereinsvertreters durchzuführen oder alternativ ein tagesaktuelles Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorzulegen.